Felgen-Check zum Reifenwechsel

Felgen-Check zum Reifenwechsel Foto: WheelDoctor / CARTEC Autotechnik Fuchs GmbH

Kratzer und Macken an Alufelgen können zum Bruch der Felge führen. Daher empfiehlt sich, jeden Reifenwechsel zum Felgencheck zu nutzen.

Alufelgen schmücken mittlerweile fast jedes Auto und vor allem die polierten, also glanzgedrehten Fabrikate sind total im Trend. Doch einmal damit am Bordstein entlang geschrammt - schon sind Kratzer oder Macken drin. Ein ärgerliches und alltägliches Problem. Genauso wie Korrosionsspuren, die durch Steinschläge oder Lackabschürfungen entstehen. Doch diese Schäden sind nicht nur Schönheitsfehler, die den Fahrzeugwert mindern. Sie sind auch gefährlich, da aus Kratzern Haarrisse entstehen können, die im Ernstfall zum Bruch der Felge führen. Daher empfiehlt sich, dass Autofahrer den anstehenden Reifenwechsel zum Felgen-Sicherheitscheck nutzen.

Aufbereitung spart Geld und Ärger
Bisher waren Schäden durch Bordsteinrempler oder Korrosion auf glanzgedrehten Alufelgen nicht reparierbar. Dies hatte für Fahrer von Leasingwagen die ärgerliche Folge, dass sie bei Rückgabe des Autos für die teuren Originalfelgen der Automobilhersteller zahlen mussten. Eine günstige und sichere Alternative zum Neukauf bieten etwa 300 Fachbetriebe, die mit dem sogenannten WheelDoctor arbeiten. Das System des schwäbischen Smartrepair-Spezialisten Cartec ist das erste und einzige zweifach TÜV-zertifizierte Reparaturverfahren für die gesetzlich zulässige Alufelgen-Aufbereitung. Seit Neuestem werden damit auch glanzgedrehte Alufelgen wieder auf Vordermann gebracht. So oder so - nach der Behandlung durch den WheelDoctor sieht die Felge wie neu aus. Außerdem ist die Fahrsicherheit durch die Beseitigung der Kerbwirkung auch wieder hergestellt. Die fachgerechte Aufbereitung ist bei zirka 90 % der Felgenschäden und bereits ab 60 € pro Rad möglich.

Strenge Vorschriften bei Alufelgen-Reparaturen
Gerade zur Reifenwechselzeit werben viele Werkstätten mit der Alufelgen-Reparatur. Doch dabei ist dringend zu beachten, dass der Gesetzgeber ganz klar vorgibt, dass jegliche Eingriffe in das Felgen-Materialgefüge wie Schweißarbeiten und Rückverformungen grundsätzlich abzulehnen sind. Autofahrer, die mit unzulässig reparierten Felgen in den Straßenverkehr zurückkehren, machen sich strafbar. Es ist lediglich die Entfernung von Beschädigungen bis zu 1 mm Tiefe im Grundmetall der Felge erlaubt. Diese Reparatur setzen die WheelDoctor-Fachbetriebe zuverlässig um.

Weitere Infos
www.clever-reparieren.de

Montag, April 29, 2024