Tipps zum Verkauf ins Ausland

Tipps zum Verkauf ins Ausland Foto: TÜV Rheinland

Sollen Fahrzeuge ins Ausland verkauft werden, ist Vorsicht angesagt. Auf Schecks und Versprechungen sollten Sie nicht hereinfallen - Bargeld lacht.

Melden sich potenzielle Kaufinteressenten, die ohne zu feilschen den geforderten Kaufpreis akzeptieren, und außerdem per Scheck zahlen wollen, dann sollten beim Verkäufer die Alarmglocken angehen, so TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander. „Solche Geschäfte nur gegen Barzahlung abwickeln oder den endgültigen Zahlungseingang auf dem Konto abwarten, bevor eine Herausgabe des Fahrzeuges und aller Unterlagen erfolgt.“

Grund für diese Absicherung ist eine beliebte Masche bei Gaunern, die mit Lockangeboten über dem Kaufpreis Sicherheit vortäuschen. Der überhöhte Differenzbetrag soll dann bei Fahrzeugübergabe an einen Mittelsmann bar zurückgezahlt werden. Wenn dann der Scheck platzt, sind Auto und Geld bereits über alle Berge und in den meisten Fällen für immer verloren. „Außerdem beim Autoverkauf niemals Kfz-Papiere oder Ausweisdokumente per E-Mail versenden, denn häufig wollen Betrüger damit lediglich an die Daten für kriminelle Machenschaften herankommen“, erklärt Sander.

Zudem sollte man Geschäfte mit Unbekannten niemals allein abwickeln und sich nie auf fremdem und abgelegenem Terrain zum Besichtigungstermin treffen. Zur Probefahrt sollte das Fahrzeug auf keinen Fall einfach so überlassen werden: Der Verkäufer sollte mitfahren, vorher immer den Ausweis des Interessenten kopieren und hinterlegen sowie dessen Gesicht fotografieren, um notfalls nachweisen zu können, wer den Wagen übernommen hat. Dennoch bleibt ein Restrisiko, denn die Papiere könnten schließlich gefälscht sein.

Auf Nummer sicher geht, wer nach dem Verkauf zusammen mit einem Zeugen und dem Käufer das Geld zur Bank bringt, um Blüten auszuschließen. Anschließend bei der Zulassungsstelle das Fahrzeug abmelden oder auf den neuen Eigentümer ummelden. Der neue Besitzer kann auch ein zeitlich befristetes Ausfuhrkennzeichen beantragen, wenn der Wagen ins Ausland überführt werden soll. Benötigt werden dazu ein Ausweis des Käufers und ein Versicherungsnachweis, den zu diesem Zweck auch deutsche Versicherungen ausstellen. „Der Verkäufer ist somit auch nicht mehr haftbar für eventuelle Verkehrsverstöße durch den Käufer bei der Überführung des Fahrzeugs“, betont der Fachmann von TÜV Rheinland.

 

 

 

 

Samstag, Mai 18, 2024