Reparaturbonus für mehr Nachhaltigkeit: Frankreich macht's vor

Reparaturbonus für mehr Nachhaltigkeit: Frankreich macht's vor Foto: Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.

Kaputte Elektronik wegwerfen? Eine Reparatur rechnet sich oft nicht +++ Frankreich zeigt, wie´s trotzdem geht

Mit dem Anti-Wegwerf-Gesetz hat Frankreich auch einen Reparaturbonus eingeführt. Produkte sollen länger genutzt und nicht so schnell durch einen Neukauf ersetzt werden. Das System ist für Verbraucherinnen und Verbraucher denkbar einfach: Der Betrag wird direkt von der Rechnung abgezogen. Kein Vorstrecken, kein Antrag. Ein Modell für Europa?

Keine europäische Harmonisierung in Sicht
Es gibt (noch) keinen EU-weiten Reparaturbonus. Einzelne Länder, und im Fall von Deutschland auch Bundesländer, haben einen solchen bereits eingeführt. Die Vorgehensweisen sind unterschiedlich, ebenso wie die Finanzierungen. 

Und in Deutschland?
Hierzulande experimentieren nur zwei Bundesländer mit einem Reparaturbonus für Elektrogeräte. Der Betrag muss vorgestreckt und anschließend eine Auszahlung beantragt werden. Sachsen hat vor etwa einem Monat einen solchen Bonus eingeführt. In Thüringen geht das System bereits in die dritte Runde. Jedes Mal, wenn die Fördermittel aufgebraucht sind, ist allerdings wieder Schluss mit dem Bonus. Verbraucherinnen und Verbraucher können nicht sicher sein, nach der Reparatur tatsächlich Geld zu erhalten.

Einen deutschen Reparaturbonus auf Bundesebene forderte die Verbraucherschutzministerkonferenz im Juli dieses Jahres. Ein Blick nach Frankreich zur Inspiration in Sachen Nutzerfreundlichkeit und Finanzierung könnte sich durchaus lohnen. Die deutsch-französische Parlamentarische Versammlung arbeitet gerade an einer harmonisierten Umsetzung der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur. Vielleicht schafft sie es auch, in einem historischen Schritt ein gemeinsames Konzept für beide Länder einzuführen.

Frankreich macht's unkompliziert
Den Reparaturbonus für Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht mehr von der gesetzlichen Gewährleistung oder von einer Verkäufer- oder Herstellergarantie abgedeckt sind, gibt es in Frankreich seit Dezember 2022. Im Januar 2024 wird die Liste der betroffenen Geräte noch einmal erweitert und einige der Zuschüsse, die aktuell zwischen 10 und 45 Euro liegen, werden erhöht. Für Verbraucherinnen und Verbraucher könnte die Nutzung dieses Bonus kaum einfacher sein: Den Betrag zieht der zugelassene Reparaturbetrieb direkt von der Reparaturrechnung ab. Kein Vorstrecken, kein Papierkram, kein Bangen, ob noch etwas im Fördertopf ist. 

Seit diesem November gibt es einen solchen Bonus auch für Schuhe und Kleidungsstücke. Und das französische Anti-Wegwerf-Gesetz geht noch etwas weiter: Nach und nach werden zusätzliche Produktkategorien in das Bonussystem aufgenommen, wie beispielsweise Möbel, Werkzeug, sowie Sportartikel und Fahrräder.

Wer trägt die Kosten?
Die Ansätze bei der Finanzierung sind sehr unterschiedlich. Die beiden deutschen Systeme werden ausschließlich über Steuergelder finanziert. Österreich hingegen zahlt den Reparaturbonus mit EU-Geldern. In Frankreich werden mit dem Verursacherprinzip (pollueur-payeur) die Hersteller in die Verantwortung genommen. Wenn Unternehmen Produkte fertigen oder vertreiben, die unter die erweiterte Herstellerverantwortung fallen, müssen sie auch die Müllentsorgung oder das Recycling finanzieren bzw. organisieren. Diese Gelder fließen in Fonds, mit denen unter anderem der Reparaturbonus finanziert wird.

So läuft´s in Frankreich konkret
Seit Dezember 2022 gibt es in Frankreich einen Reparaturbonus für Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht mehr von der gesetzlichen Gewährleistung oder der Garantie abgedeckt sind. Je nach Art des Gerätes erhält man einen Bonus zwischen 10 und 45 Euro, zum Beispiel 10 Euro für die Reparatur einer Filterkaffeemaschine und 45 Euro für die Reparatur eines Laptops.

Den Bonus erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher direkt als Preisnachlass bei einer der zugelassenen Reparaturwerkstätten (zu erkennen an dem Gütesiegel "QualiRépar“). Eine Liste der förderfähigen Geräte und welche bis 2025 dazukommen gibt es auf der Internetseite ecosystem.eco (auf Französisch).

Nicht mehr nur Elektronik
Seit November 2023 gibt es auch einen Reparaturbonus für Schuhe und Textilien nach dem gleichen Prinzip. Dieser Bonus beträgt zwischen 6 und 25 Euro, abhängig von der Reparatur. Ein neuer Absatz für Schuhe wird beispielsweise mit 7 Euro gefördert, während man für den Austausch eines Reißverschlusses bis zu 15 Euro sparen kann. Alle Informationen zu diesem Reparaturbonus für Schuhe und Textilien gibt es (in französischer Sprache) auf der Interseite Re_fashion. Eine interaktive Karte zeigt die zugelassenen Reparaturbetriebe.

Sonntag, Mai 05, 2024

Wetter Region Stuttgart

Baustellen in und um Stuttgart