Black-Box, Führerschein und Plakettenfarbe

Black-Box, Führerschein und Plakettenfarbe Foto: DEKRA

Das ändert sich 2024 +++ Führerscheinumtausch +++ Vorgeschriebene Assistenzsysteme

Das Jahr 2024 bringt für Fahrerinnen und Fahrer wieder einige Neuerungen. Es ändern sich die Farben der HU Prüfplakette, der Umtausch von Führerscheinen ins Scheckkartenformat geht weiter und Mitte des Jahres sind für Neuzulassungen weitere Assistenzsysteme vorgeschrieben.

Rosa HU Plakette ungültig
Wer an seinem Autokennzeichen noch eine rosa Prüfplakette entdeckt, muss rasch eine Prüfstelle ansteuern. Die rosafarbenen Plaketten haben zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit verloren. Im Neuen Jahr schlägt die Stunde aller Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette, sie sind 2024 zur Prüfung aufgerufen, im Jahr 2025 die Fahrzeuge mit der Plakettenfarbe Orange. Benötigt wird für die Hauptuntersuchung die Zulassungsbescheinigung Teil I (der frühere Fahrzeugschein). Zur HU gehört auch eine Abgasuntersuchung, sofern kein aktueller Nachweis einer Werkstatt vorliegt.

Bei nachträglichen Änderungen am Fahrzeug ist auch das entsprechende Prüfzeugnis erforderlich. Wird der Prüftermin überschritten, droht ein Verwarnungsgeld, das mit zunehmender Dauer von 15 bis auf 60 Euro ansteigt und am Ende sogar zusätzlich einen Punkt in Flensburg kosten kann.

Führerschein-Umtausch.
Wer noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt und einem der Geburtsjahrgänge zwischen 1965 und 1970 angehört, muss das Dokument bis zum 19. Januar 2024 in einen fälschungssicheren Führerschein im EU-weit gültigen Scheckkartenformat umtauschen. Im Unterschied zu den alten Dokumenten ist die Gültigkeit der Scheckkarten-Führerscheine auf 15 Jahre befristet. Wer ohne gültiges Führerschein-Dokument fährt, muss wie jemand, der seinen Führerschein nicht mitführt, bei einer Kontrolle mit 10 Euro Verwarnungsgeld rechnen.

Black-Box und Notbremsassistent in Serie
Ab dem 7. Juli 2024 zieht noch mehr Sicherheit in unsere Autos ein. Waren bisher schon ABS, ESP und Reifendruckkontrolle vorgeschrieben, müssen in neu zugelassenen Fahrzeugen ab Jahresmitte auch Sicherheitssysteme wie Notbremsassistent, Tempomat und Müdigkeitswarner an Bord sein. Verpflichtend sein wird auch ein Event Data Recorder (EDR): die Black-Box zeichnet bei einem Unfall wichtige Daten über das Fahrzeug für einen kurzen Zeitabschnitt auf und kann somit zur Aufklärung von Unfällen beitragen.

Donnerstag, Mai 02, 2024