Unrechtmäßige Bußgelder durch Behörden-Pfusch

Unrechtmäßige Bußgelder durch Behörden-Pfusch Foto: VFBV / www.bußgeldkatalog.org

Private Geschwindigkeitsmessungen, Messbeamtin verursacht unrechtmäßige Bußgeldbescheide

- Beamtin verstößt gegen Meßstandards
- kein standardisiertes Messverfahren: Privatfirma führte Geschwindigkeitsmessungen allein durch
- Pfusch: Zuständige Messbeamtin gesteht, Blitzer-Messwerte ohne Überprüfung autorisiert zu haben

Während sich Stars auf dem roten Teppich im Blitzlichtgewitter genüsslich sonnen, ist für Autofahrer schon ein einzelnes derartiges Aufleuchten Grund zur Frustration. Denn es kündet in aller Regel von einer Ordnungswidrigkeit, die schnell ein Bußgeld oder ein Fahrverbot nach sich ziehen kann. Damit es bei der Erfassung solcher Verstöße mit rechten Dingen zugeht und Verkehrsteilnehmer nicht ungerechtfertigt zur Verantwortung gezogen werden, müssen bestimmte Standards bei der behördlichen Geschwindigkeitsmessung eingehalten werden.

Genau diese Richtlinien wurden einem aktuellen Beschluss zufolge sträflich missachtet, da die verantwortliche Messbeamtin das Blitzerverfahren nicht sachgemäß überwachte. Dagegen ging ein Mandant des Vorsitzenden des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik (VFBV e.V.) Mathias Voigt vor. Dem Kläger wurde auf Grundlage eben jenes nichtstandardisierten Verfahrens ein Geschwindigkeitsverstoß zur Last gelegt. Doch offensichtlich kam es zu Pflichtwidrigkeiten bei der Datenerhebung.

Blitzerfotos in Weilmünster jahrelang vermutlich rechtswidrig aufgenommen
Der Betroffene klagte gegen einen Bußgeldbescheid, der gegen ihn aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung erlassen wurde. In diesem Zusammenhang stellte sich heraus, dass Mitarbeiter einer privaten Firma das fragliche Messgerät betrieben und dabei gegen die vorherrschenden Richtlinien verstoßen hatten. In Abwesenheit der zuständigen Messbeamtin wurden die Aufzeichnungen einzig durch jene Mitarbeiter durchgeführt. Beginn und Auswertung der Messung erfolgten also in Eigenregie. Das dazugehörige Messprotokoll wurde der Messbeamtin fertig ausgefüllt zur Unterschrift zugesandt. Eine nachträgliche Überprüfung der darin aufgeführten Informationen durch die Verantwortliche blieb aus. Bis zum März 2016 wurden so unzählige Verkehrsteilnehmer Opfer dieses nichtstandardisierten Verfahrens.

Verantwortliche Ordnungsbeamtin gibt Pfusch zu
In mehreren Hauptverhandlungen kam ans Licht, dass die zuständige Messbeamtin selbst nur selten vor Ort war, als die Aufnahmen zustande kamen. Ungeprüft unterschrieb sie die ihr zugestellten Protokolle und autorisierte somit hunderte Messungen. Sie kontrollierte nicht, ob die vorhandenen Eich- und Sicherungsmarken des Blitzers korrekt waren, und auch die Funktionstüchtigkeit des Sensors wurde nur sehr unregelmäßig überprüft. Zudem unterließ es die zuständige Beamtin, die vorhandene Beschilderung am Tatort hinsichtlich ihrer Erkennbarkeit in Augenschein zu nehmen. Eine solche Untersuchung wäre jedoch dringend notwendig gewesen, da die einzuhaltende Höchstgeschwindigkeit mit nur einem einzigen Schild am rechten Fahrbahnrand angezeigt wurde. Eventuell hätte das Messgerät also nicht an dieser Stelle installiert werden dürfen. Eine eigenverantwortliche Auswertung der übermittelten Daten durch die Beamtin unterblieb, sodass deren Statthaftigkeit nicht festgestellt wurde. Einzig die Erkennbarkeit von Fahrer und Kennzeichen unterlag einer gesonderten Kontrolle. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass vermutlich zahlreiche Bußgeldbescheide auf dieser rechtswidrigen Grundlage erlassen und Autofahrer zu Unrecht zur Kasse gebeten wurden.

Weitere Informationen:
www.bussgeldkatalog.org/blitzer/private-blitzer

Mittwoch, Mai 01, 2024