E-Scooter jetzt auch in Böblingen

E-Scooter gibt´s bald auch hier. E-Scooter gibt´s bald auch hier. Foto: Stadt Böblingen

Nach vielen anderen Städten im Großraum Stuttgart gibt´s E-Scooter jetzt auch in Böblingen

Am 1. Februar 2022 startet das E-Scooter-Sharing als neues Mobilitätsangebot in Böblingen. Die Unternehmen Bird, Lime und TIER sind die Anbieter von E-Scootern zur Miete im öffentlichen Raum. Diese können die Nutzer dann rund um die Uhr per App ausleihen. Die jeweiligen Anbieter sind für die E-Scooter verantwortlich und auch bei Beschwerden zu kontaktieren.

Wer einen E‐Scooter leihen möchte, kann dies ab Februar 2022 auch in Böblingen tun. E-Scooter sind Elektro-Tretroller, die von einem Elektromotor angetrieben werden. Gerade auf kurzen Strecken und in Verbindung mit Bus und Bahn können sie eine Alternative zum Auto darstellen und so einen Beitrag für ein klimaverträgliches Mobil-Sein leisten. Die E-Scooter stehen den Nutzer insbesondere an Verkehrsknotenpunkten und im Stadtzentrum, aber auch in den Stadtteilen rund um die Uhr zur Verfügung.

Neues Mobilitätsangebot
Oberbürgermeister Dr. Stefan Belz: „Mit dem E-Scooter-Sharing erhält das Mobilitätsangebot für die ‚letzte Meile‘ in Böblingen weiteren Zuwachs. Böblingerinnen und Böblinger können also z.B. im Anschluss an die Fahrt mit Bus und Bahn auf E-Scooter umsteigen. So fördern wir einen nachhaltigen Mobilitätsmix und bieten mehr attraktive Möglichkeiten, in Alltag oder Freizeit klimafreundlich in unserer Stadt unterwegs zu sein.“

Die Vertreter der E-Scooter-Anbieter von Bird (Sebastian Apfel), Lime (Lennart Kröl, Frank Thieme) und TIER (Mario Andric, Michael Bartl, Leo Brokate) fügen hinzu: „Mit unseren E-Scootern möchten wir eine Ergänzung zum bestehenden Mobilitätsangebot in Böblingen bieten. Wir bedanken uns für die enge Zusammenarbeit mit der Stadt Böblingen und freuen uns, dass wir mit unserem Sharing-Service zur Erreichung der städtischen Mobilitätsziele beitragen können.“

Wie funktioniert das E-Scooter-Angebot?
Die Ausleihe der E-Scooter erfolgt über die App des jeweiligen Anbieters. Eine Karte zeigt die Standorte der freien, ausleihbaren E-Scooter an. Die Grundgebühr beträgt bei allen Anbietern 1,00 Euro, ab dann wird pro angefangene Minute abgerechnet. Den Minutenpreis erfahren Sie über die App des jeweiligen Anbieters. Er liegt zwischen 0,19 und 0,25 Euro. Vor der Bezahlung ist zuerst der QR-Code auf dem jeweiligen Roller zu scannen, um den konkreten E-Scooter zu identifizieren. Anschließend lässt sich in der App mit dem Bezahldienst PayPal oder per Kreditkarte bezahlen, um dann die Fahrt zu starten.

Wo sind E-Scooter erlaubt?
Das Fahren von E-Scootern ist auf Radwegen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und außerhalb von Ortschaften auf den Seitenstreifen erlaubt. Sind diese nicht vorhanden, müssen E-Scooter auf der Fahrbahn fahren. Gehwege und Fußgängerzonen sind grundsätzlich tabu. Oberstes Gebot im öffentlichen Straßenraum ist stets die Verkehrssicherheit aller Teilnehmer. Nach der Fahrt kann der E-Scooter dank des Free-Floating-Systems flexibel an geeigneten Stellen, an denen die anderen Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden, abgestellt werden.

Verhaltensregeln für Anbieter und Nutzer
Da alle Anbieter von E-Scootern in Böblingen privatwirtschaftlich und ohne finanzielle Unterstützung oder Beteiligung der Stadt Böblingen agieren, hat die Stadtverwaltung eine Selbstverpflichtungserklärung mit Verhaltensregeln aufgesetzt, welche die Anbieter unterschrieben haben. Dies soll die Verkehrssicherheit und eine geordnete Nutzung der Roller gewährleisten. Darin wurden die Rahmenbedingungen für einen Betrieb, das jeweilige Geschäftsgebiet, Auf- und Abstellverbotszonen sowie eine E-Scooter-Obergrenze für die Innenstadt erarbeitet und festgelegt.

In den Abstellverbotszonen ist ein Leih‐Ende und somit das Abstellen untersagt. Zudem sollen in regelmäßigen Austauschgesprächen die Rahmenbedingungen in Böblingen sowie die Auf- und Abstellverbotszonen gegebenenfalls angepasst werden. Gemeinsames Ziel von Stadt und Anbietern ist ein stadtverträgliches E-Scooter-Sharing.

Kontakt zu den Anbietern
Aufgrund der Erfahrungen in anderen Städten ist der Stadtverwaltung bekannt, dass es gerade in der Anfangszeit zu Problemen kommen kann. Daher bittet sie Bürger, ausschließlich die Anbieter bei Beschwerden zu kontaktieren und sich direkt dort zu informieren oder aber Verstöße (zum Beispiel verkehrswidrig abgestellte E-Scooter) zu melden.

Die Daten der Anbieter lauten wie folgt:

Bird
(0 30) 25 55 74 19
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https://www.bird.co/de/

Lime
(0 69) 77 04 47 33
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https://www.li.me/de 

TIER Mobility
(0 30) 56 83 86 51
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www.tier.app/de/

Weitere Informationen, darunter die Selbstverpflichtungserklärung mit den zugehören Plänen, die Verhaltensregeln sowie Fragen und Antworten zum E-Scooter-Sharing in Böblingen, finden sich auch auf www.boeblingen.de/mobilitaetsangebote.

Mittwoch, Mai 01, 2024

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