Stuttgarter Dieselverbote unzulässig?

Stuttgarter Dieselverbote unzulässig? Foto: AVD

Diesel-Fahrverbote im Raum Stuttgart werden konkret: ab 01.01.2019 soll es losgehen. Der AvD hält diese Pläne für unzulässig und rät Betroffenen zur Klage

Jetzt ist es raus: Ab Januar 2019 müssen Fahrer von Dieselfahrzeugen mit Abgasnormen Euro 4 und schlechter von einem Fahrverbot in der gesamten Stuttgarter Innenstadt (gesamte Umweltzone inklusive aller Stadtbezirke) rechnen. Für Stuttgarter Bürger soll es eine Übergangsfrist von drei Monaten geben, sodass für diese Gruppe das Fahrverbot "erst" ab dem 1. April gelten soll. Daneben soll es Ausnahmeregelungen geben die aber noch nicht definifert sind - hier hat sich das Verkehrsministerium leider noch immer nicht konkret geäußert. Ein Fahrverbot für Euro 5-Fahrzeuge könnte ab 1. Januar 2020 folgen.

Der Automobilclub von Deutschland e. V. (AvD) spricht sich mit Nachdruck gegen die Pläne flächendeckender Fahrverbote für Diesel-Pkw mit Schadschadstoffklasse bis Euro 4 aus. Nach Auffassung des AvD stehen die Pläne der Landesregierung von Baden-Württemberg im Widerspruch zu den Vorgaben, die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in seinen Entscheidungen vom 27. Februar 2018 (BVerwG 7C 26.16 und 7C 30.16) gemacht hatte. So hatten die Leipziger Richter die Zulässigkeit von Fahrverboten mit einer strengen Abwägung der Verhältnismäßigkeit verbunden. Die Umsetzung von Fahrverboten komme zudem nur dann in Frage, wenn diese nachweislich das einzig verbleibende Instrument seien, um die Einhaltung der Schadstoff-Grenzwerte zu erreichen.

Intelligente Verkehrssteuerung - warum erst jetzt?
Wie der AVD ausführt, ignoriert die rot-grüne Landesregierung vorsätzlich mit ihren jetzt vorgelegten Plänen insbesondere die letztgenannte Auflage ausdrücklich und dokumentiert dies mit einem ganzen Katalog weiterer Maßnahmen. So plant man in Stuttgart unter anderem auch eine Anpassung der Ampelschaltung für eine intelligente Verkehrssteuerung. Da stellt sich die Frage, warum dies nicht schon längst umgesetzt wurde. Immerhin ist das Konzept „Grüne Welle der Vernunft“ zur Vermeidung von Ampelstaus und zur Verbesserung des Verkehrsflusses bereits in den 1970ern entwickelt und umgesetzt worden.

Übergangsfristen zu gering
Auch von Verhältnismäßigkeit könne laut AvD bei dem Vorhaben der Verantwortlichen keine Rede sein: Den Anwohnern eine Übergangsfrist von lediglich drei Monaten für den Ersatz ihres Diesel zu gewähren grenze an Zynismus. Der AvD fordert die Landesregierung von Baden-Württemberg sowie die Stadt Stuttgart mit Nachdruck auf, ihre Planung zu überdenken. In einem Rechtsstaat seien insbesondere die staatlichen Institutionen und öffentlichen Amtsträger in der Pflicht, sich an geltendes Recht zu halten.

Risiko: Gesamtwirtschaftliche Schäden
Auch ein wirtschaftliches Argument führt der AvD an: Sollte sich hingegen das Stuttgarter Fahrverbot als Präzedenzfall etablieren, würde dies dauerhaft die Autokonjunktur in Deutschland beschädigen. Denn dann könnte sich kein Autokäufer mehr sicher sein, ob er sein gerade gekauftes Auto auch nach wenigen Jahren noch so wird nutzen können, wie zum Zeitpunkt des Kaufs. Mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Entwicklung des Fahrzeugwerts. Das gilt für Käufer von Neufahrzeugen, noch mehr aber für die große Zahl der Gebrauchtwagenkäufer. Die Quittung werden die regierenden Politiker in Stadt und Land dann spätestens bei den nächsten Wahlen bekommen, so der AvD.

Noch nicht genug?
Dem gegenüber sind aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Maßnahmen der Baden-Württembergischen Landesregierung zu wenig umfassend und zu langsam. Entsprechnd will die DUH das Land unter Androhung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung umfassender Diesel-Fahrverbote in Stuttgart zwingen - inklusive des Verbots von Euro 5-Dieseln.

Samstag, Mai 18, 2024