Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf

Ein kritischer Blick kann viel Geld sparen Ein kritischer Blick kann viel Geld sparen Foto: STUTTGART EXPRESS

Nicht jeder Mangel kann beim Gebrauchtwagenkauf sofort mit dem bloßen Auge erkannt werden. Aber Aufmerksamkeit lohnt sich.

Damit der Autokauf nicht zu einem „teuren Vergnügen“ wird, sollten folgende Grundregeln beachtet werden:

Serviceheft
Genau prüfen, ob alle vorgeschriebenen Wartungen durchgeführt und dokumentiert wurden. Wartungsarbeiten sollten durch Kopien der Rechnungen belegt sein.

Kilometerstand
Wer die auf TÜV-Prüfbelegen, Reparatur- und Wartungsrechnungen, Ölwechsel-Anhängern usw. genannten Kilometerstände betrachtet, kann daraus eine durchschnittliche monatliche Laufleistung errechnen. Wenn diese in der Zeit vor dem Verkauf des Autos deutlich gesunken ist, könnte eine Tacho-Manipulation vorliegen.

Lack
Der Lack des Autos sollte glänzen, keine matten Stellen haben oder Risse aufweisen. Karosserieteile sollten die gleiche Farbe haben. Leichte Farbunterschiede deuten oft auf reparierte Unfallschäden hin.

Innenraum
Durch professionelle Aufbereitung lassen sich viele Abnutzungsspuren unsichtbar machen. Deshalb sollten Ecken und Ritzen, genau angeschaut werden.

Motor
Ein Blick unter die Motorhaube offenbart mitunter einen verdreckten Motorraum mit deutlichen Rostansätzen. Dies deutet auf eine unzureichende Pflege hin.

Reifen
Die Reifen sollten nicht älter als sechs Jahre sein und keine Beschädigungen aufweisen. Die Dimension muss den Papieren entsprechen. Außerdem sollte man Nachfragen, ob ein zusätzlicher Satz Winter- oder Sommerreifen verfügbar ist. Profiltiefe: Mindestens vier Millimeter.

Probefahrt
Eine Probefahrt ist immer Pflicht! Aber: Nicht nur auf Landstraße und Autobahn fahren, sondern auch in der Stadt. Dort zeigt sich gut, ob die Lenkung schwergängig ist oder ob das Fahrwerk auf Kopfsteinpflaster poltert.

Vor dem Kauf das Auto einem Kfz-Sachverständigen zeigen oder einem Prüfzentrum vorführen! Fachleute spüren mögliche Mängel auf und können beurteilen, ob der geforderte Preis angemessen ist. Je nach Verkäufer (gewerblich oder privat) ist ein entsprechender Kaufvertrag erforderlich. Der ADAC bietet einen solchen Vertrag zum Download auf www.adac.de/gebrauchtwagenkauf an.


Weiterführende Infos:
Als Kurzratgeber zum Download beim ADAC.

 

Samstag, Mai 18, 2024