Geparkte Cabrios sind auch offen versichert

Geparkte Cabrios sind auch offen versichert Zurich Versicherung

Cabriolets müssen nicht immer mit geschlossenem Verdeck abgestellt werden. Es reicht, Fenster und Türen zu schließen.

Wird das Cabrio also beispielsweise tagsüber in belebten Gegenden vorübergehend „oben ohne“ geparkt, ist der Versicherungsschutz nicht gefährdet. „Grundsätzlich können Cabriofahrer ihr Fahrzeug für kurze Zeit mit geöffnetem Verdeck und mit heruntergelassenen Seitenscheiben parken – beispielsweise um Einkäufe zu erledigen. Wichtig ist dabei aber, dass Türen, Hauben und Ablagefächer abgeschlossen sind“, erklärt Norbert Stand, Schaden-Experte bei der Zurich Versicherung.

Anders verhält sich die Rechtslage jedoch, wenn der Wagen mit offenem Verdeck über längere Zeit oder in unsicheren oder wenig frequentierten Gegenden, über Nacht oder wenn man mit Vandalismusschäden rechnen muss, abgestellt wird. In diesem Fall geht die Rechtsprechung von grober Fahrlässigkeit aus. Der Versicherungsschutz ist dann gefährdet. Bei Diebstahl aus dem Auto kommt die Kaskopolice nur für fest eingebaute Teile wie das Radio oder ein integriertes Navigationsgerät auf. Gegenstände, die nur vorübergehend im Auto liegen, wie z.B. die Sonnenbrille, der Regenschirm oder die teure Lederjacke, sind mitunter durch die Hausratversicherung abgedeckt. Wertsachen und elektronische Geräte, wie z.B. Handy, Kamera oder tragbare Navis, zählen aber nicht dazu

Auch wer Wertgegenstände unbeaufsichtigt im aufgedeckten Cabrio zurücklässt, ist im Ernstfall nicht abgesichert. Experte Norbert Stand rät daher: „Lose Wertgegenstände und mobile Navigationssysteme sollten in jedem Fall stets entnommen werden. Auch dann, wenn man das Fahrzeug nur kurz abstellt und verlässt. Denn kommt es während dessen zum Verlust, entschädigt keine Versicherung.“

Wird in ein geschlossenes Cabriolet eingebrochen, zahlt die Teilkaskoversicherung für alle direkt mit dem Einbruch zusammenhängenden Schäden am Fahrzeug. Reine Vandalismusschäden, wie z. B. ein mutwillig aufgeschlitztes Verdeck, werden dagegen nur über die Kfz-Vollkaskoversicherung entschädigt.

 

 

 

 

Donnerstag, April 25, 2024