Bitte bleibt zuhause!

Bitte bleibt zuhause! Foto: BMG

Gesetzliche Regelungen mildern die Folgen für uns alle +++ Entscheidend: So wenige Kontakte wie möglich!

Sonderprogramm zur Unterstützung von Unternehmen
Das KfW-Sonderprogramm 2020 startet: Es unterstützt Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Kleine, mittelständische und auch große Unternehmen können ab sofort über ihre Hausbank Anträge stellen. Die Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich, die Mittel für das Sonderprogramm sind unbegrenzt. Die EU-Kommission hat die deutschen Beihilfeprogramme gestern genehmigt.

Quarantäne: Wenn Sie das Amt für öffentliche Ordnung durch einen Bescheid in häusliche Isolation (Quarantäne) geschickt oder Sie mit einem Berufsverbot belegt hat, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Das Gesundheitsamt nimmt in diesem Fall Ihre Anträge entgegen.
Steuererleichterungen: Wenn Sie Steuererleichterungen in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
Kurzarbeit: Wenn für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kurzarbeit in Frage kommt, wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.
Bürgschaften: Für Unternehmen gibt es durch erhöhte Bürgschaften verbesserte Möglichkeiten zur Unterstützung der Liquidität. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Hausbank oder informieren Sie sich bei der KfW Bankengruppe.

IMG 20200322 WA0034Foto: BundesregierungOnline-Plattform zur Arbeitsvermittlung
Aufgrund der Corona-Krise können zurzeit viele Menschen nicht arbeiten, die beispielsweise in der Gastronomie oder im Einzelhandel beschäftigt sind. In der Landwirtschaft fehlen gleichzeitig bis zu 300.000 Arbeitskräfte. Eine Online-Plattform stellt jetzt den Kontakt zwischen Landwirten und Bürgern her, um sie für Pflanz- und Erntearbeiten in der Landwirtschaft zu vermitteln - eine gemeinsame Initiative des Bundesverbands der Maschinenringe e.V. und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Soziale Kontakte weitgehend reduzieren
Um den unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und das Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten, haben Bund und Länder die Maßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte erweitert. Je weniger Menschen miteinander in Berührung kommen, desto schwerer kann sich das Virus verbreiten. Es wichtig, dass wir persönliche Kontakte reduzieren, um die Ansteckungskurve abzuflachen. Das dargestellte Modell verdeutlicht, was #WirBleibenZuhause bewirken kann. Die Grafik zeigt, dass es weniger Ansteckungen gibt, wenn die Menschen zuhause bleiben. Wer zuhause bleibt, schützt die Gesellschaft.

Schwere Belastung für Familien
Die Corona-Epidemie stellt auch eine vielfältige Belastungsprobe für Familien dar. Ist die Lohnfortzahlung bei Ausfall der Kinderbetreuung geregelt? Wie können Eltern ihre Kinder bei häuslicher Quarantäne unterstützen? Welche Beratungsangebote und Hilfetelefone geben wertvolle Tipps in dieser außergewöhnlichen Zeit? Das Bundesfamilienministerium hat Informationen für Familien gebündelt und verständlich aufbereitet. Hier geht es zur Übersicht: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/aktuelle-informationen-zu-hilfs--und-unterstuetzungsangeboten/153522

Neue gesetzliche Regelungen
Angesichts der Corona-Epidemie hat das Bundesjustizministerium neue gesetzliche Regelungen vorbereitet: Strafgerichtliche Hauptverhandlungen können für maximal drei Monate und zehn Tage unterbrochen werden. Für Unternehmen, die infolge der aktuellen Situation in eine finanzielle Schieflage geraten, wird die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Weitere geplante Regelungen finden SIe auf der Themenseite des Ministeriums.

Freitag, April 19, 2024