Kreisverkehr: Jährlich über 6.000 Unfälle

Kreisverkehr: Jährlich über 6.000 Unfälle Foto: DEKRA

Vorsicht im Kreisverkehr: Querende Fußgänger haben Vorrang

Der Kreisverkehr erfreut sich auch in Deutschland großer Beliebtheit. Allerdings nicht alle Verkehrsteilnehmer tun sich mit den Regeln im Kreisel leicht. Wer hat Vorfahrt? Wann muss ich blinken? Haben Fußgänger oder Radfahrer Vorrang?

Eine ganze Menge Unfälle
Allzu sicher sollte man sich auch im Rondell nicht fühlen: Im Jahr 2019 ereigneten sich hier rund 6.100 Unfälle, bei denen Personen verletzt oder getötet wurden - mehr als bei Unfällen an Zebrastreifen. Unfallexpertin Stefanie Ritter von DEKRA sagt, worauf Sie achten müssen.

Rechts vor links gilt nicht
Die wichtigste Regel: die Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt. Um eine Selbstblockade des Kreisels zu vermeiden, wurde die Regel „Rechts vor links“ außer Kraft gesetzt. Das machen die Zeichen „Kreisverkehr“ und „Vorfahrt gewähren“ an den Einfahrten deutlich. Bei Fahrten ins Ausland aber empfiehlt sich eine defensive Fahrweise: teils hat dort der Einfahrende Vorfahrt, teils ist die Beschilderung zu beachten.

Wie ging das nochmal mit dem Blinken?
Gut zu wissen: Beim Einfahren darf in Deutschland nicht geblinkt werden, beim Ausfahren ist es aber vorgeschrieben. Mit dieser Regelung will man mögliche Missverständnisse vermeiden. Ritter empfiehlt, den Blinker frühzeitig zu setzen, um Einfahrenden unnötiges Warten zu ersparen und den Verkehrsfluss zu verbessern.

Querende Fußgänger haben beim Ausfahren Vorrang
„Um Unfälle zu vermeiden, ist aber auch beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr Vorsicht geboten: Querende Fußgänger und Radfahrer haben Vorrang“, erinnert die Unfallforscherin von DEKRA. „Und ganz neu ist die Regel, dass Lkw innerorts einen Kreisverkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit (11 km/h) verlassen dürfen.“

Mittel-Randsteine dürfen nur Brummis überfahren
In kleineren Kreisverkehren findet man oft eine Mittelinsel, die zumindest am Rand überfahren werden kann. Dies ist jedoch nur größeren Fahrzeugen erlaubt, die den Kreisverkehr sonst nicht passieren könnten. Pkw und andere kleinere Fahrzeuge dürfen den Streifen nicht benutzen, sondern müssen auf der Fahrbahn bleiben. Weiter ist das Halten und Parken innerhalb des Kreisverkehrs untersagt, auf der rechten Seite ebenso wie links an der Mittelinsel.

Freitag, April 19, 2024