Corona: Das gilt ab jetzt und über die Feiertage

Corona: Das gilt ab jetzt und über die Feiertage Foto/Montage: STUTTGART EXPRESS

+++Achtung! Wegen dramatisch steigender Corona-Zahlen gilt in ganz Baden-Württemberg eine Ausgangsbeschränkung +++

Anders, als von vielen erhofft, erledigt sich das Thema "Corona" leider nicht von selbst. Offensichtlich ist das Virus alles andere als eine Erfindung und befällt - Hoppla! - auch Menschen, die glauben, es handele sich um eine großangelegte Verschwörung, um ein Märchen mit dem Ziel, uns unserer Bürgerrechte zu berauben.

Das Gegenteil ist richtig: Die Lage wird tatsächlich immer unerfreulicher und die Zahlen müssen endlich wieder auf ein beherrrschbares Maß sinken. Wir haben einen Höchststand an Neuinfektionen und einen Höchststand an Verstorbenen. Die Zahl der Neuansteckungen steigt wieder exponentiell. Und auch in den Krankenhäusern spitzt sich die Lage zu; mit mittlerweile über 25.000 Neuinfektionen pro Tag werden die Betreuungs- und Behandlungskapazitäten knapp.

Um nun die Zahl der Neuinfektionen endlich drastisch zu senken, wurde nun eine Ausgangsbeschränk erlassen ("harter Lockdown"), der die Kontakte zwischen Menschen auf das unabdingbare Minimum reduzieren soll.  Wie die Ausgangsbeschränkung nun aussieht, ist aber vielen noch immer nicht klar, deshalb hier nochmal alle Regeln für den aktuellen Lockdown.

Zeitliche Beschräkungen
In der Zeit von 20:00 bis 05:00 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung nur noch aus triftigen Gründen erlaubt. Auch tagsüber gibt es Ausgangsbeschränkungen.

Nachts (20 bis 5 Uhr)...
...darf die eigene Wohnung nur aus triftigem Anlass wie folgenden Gründen verlassen werden:
• Ausübung beruflicher Tätigkeiten einschließlich der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
• Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen
• Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
• Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen
• Handlungen zur Versorgung von Tieren (z.B. Gassi gehen)
• Der Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und beruflichen sowie dienstlichen Bildungsangeboten
• Der Besuch von Veranstaltungen des Studienbetriebs
• Besuch von religiösen Veranstaltungen
• Besuch von privaten Feiern in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember
• Ansammlungen die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge dienen.

Tagsüber (05:00 bis 20:00 Uhr)...
...darf die eigene Wohnung ebenfalls nur aus triftigem Anlass verlassen werden, wobei die Gründe für die Nachtstunden auch am Tag gelten. Hinzu kommen:
• Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.
• Erledigung von Einkäufen.
• Ansammlungen und private Veranstaltungen im privaten Raum mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Mehr Informationen zu den Kontaktbeschränkungen finden Sie in den FAQ des Landes.
• Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung (CoronaVO) wie die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien
• Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
• Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.

Weiterführende Infos
Die beschlossenen Einschränkungen werden auf der Website des Landes Baden-Württemberg erläutert.
Ab dem 16. Dezember wird es weitere Einschränkungen geben, unter anderem muss der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf bis 10. Januar 2021 schließen. Darauf haben sich Bund und Länder am 13. Dezember geeinigt.

Übersicht zu den Schließungen im Einzelhandel, von Dienstleistungsbetrieben sowie Schulen und Kitas seit 16. Dezember 2020
Übersicht landesweite Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg in der seit 30. November 2020 weiterhin gültigen Fassung (PDF)

Die AHA-Regeln sind wichtig, um sich und andere zu schützen.

Donnerstag, April 25, 2024

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