Aktuelle Steueränderungen für Arbeitnehmer und Rentner im Überblick
Montag, den 02. Mai 2011

Die Bundesregierung hatte sich auf die Fahnen geschrieben, für mehr Netto
vom Brutto zu sorgen. Nun stehen folgende Steueränderungen an, wobei hier das Wichtigste für Arbeitnehmer und Rentner zusammengefasst ist:

1. Steuererklärungsabgabepflicht
Generell besteht nur Einkommensteuererklärungsabgabepflicht, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte, d.h. die Summe der steuerpflichtigen Einkünfte, den Grundfreibetrag von 8.004,- € bei Alleinstehenden bzw. 16.008,- € bei Verheirateten übersteigt.

2. Personenversicherungen
Basisversicherung: Die Beiträge in eine Basisversicherung wie z.B. die gesetzliche Rentenversicherung oder die „Rürup-Rente“ sind nun verbessert mit 72 Prozent, max. 14.400,- € abziehbar. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag.

Kranken- und Pflegeversicherung bzw. sonstige Personenversicherungen: Ab 2010 ist die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts durch Urteil vom 13.02.2008, 2 Bvl 1/06 dadurch verbessert worden, so dass nun Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung in tatsächlicher Höhe als Sonderausgaben abziehbar sind. Gleichzeitig ist bei den sonstigen Personenversicherungen der Höchstbetrag auf 1.900,- € bzw. 2.800,- € erhöht worden. Insgesamt können somit die Bürger Mehraufwendungen an Personenversicherungen als Sonderausgaben steuerlich absetzen.

3. Kindergeld/Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag und der Betreuungsfreibetrag betragen pro Elternteil 2.184,- € bzw. 1.320,- €. Somit wächst für Eltern und Elternteile die steuerliche kindbedingte Entlastung. Für volljährige Kinder in Berufsausbildung oder freiwilligem Dienst erhalten die Eltern Kindergeld oder steuerliche Freibeträge bis die Kinder das 25. Lebensjahr erreichen. Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt des Kindergelds oder des Kinderfreibetrags ist, dass die Einkünfte und Bezüge des Kindes einen bestimmten Grenzbetrag nicht übersteigen. Seit 2010 beträgt diese Einkünfte- und Bezügegrenze nun 8.004,- €. So haben mehr Eltern die Möglichkeit, noch Kindergeld für ihre Kinder zu erhalten. Das Kindergeld wurde nun auf monatlich 184,- € für das erste und zweite Kind, für das dritte auf 190,- € und für jedes weitere auf je 215,- € erhöht. Damit gibt es insgesamt eine verbesserte Familienförderung.

4. Rentner
Für Personen, welche ab 2011 die gesetzliche Rente erhalten, beträgt der
steuerfreie Anteil 38 Prozent. Damit steigt der steuerpflichtige Anteil auf 62
Prozent (bisher 60 Prozent).

5. Niedrigere Bemessungsgrenzen der Kranken- und Pflegeversicherung
Die Bemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sinkt 2011 um 450,- € auf 44.550,- €. Bis zu diesen Jahresbruttolöhnen werden Sozialabgaben berechnet.

6. Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung
Der allgemeine Beitragssatz steigt dafür von derzeit 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent. Davon trägt der Versicherte den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent wie bisher alleine. Den verbleibenden Beitragssatz von 14,6 Prozent tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. Rentner und Rententräger jeweils zur Hälfte. Der Arbeitgeberbeitrag wird bei 7,3 Prozent eingefroren, so dass Ausgabensteigerungen in Zukunft alleine durch die Arbeitnehmer zu tragen sind.

7. Höhere Bemessungsgrenzen der Arbeitslosen- und Rentenversicherung (Ost)
Die Grenzen für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung betragen weiterhin 66.000,- € für Beschäftigte in den alten und jetzt 57.600,- € anstatt 55.800,- € (2010) in den neuen Bundesländern. Bis zu diesen Jahresbruttolöhnen werden Sozialabgaben berechnet.

8. Arbeitszimmer wieder abziehbar
Mit Beschluss vom 6. Juli2010 (2 BvL 13/09) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die ab 2007 geltende Neuregelung zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn für verpflichtende Arbeiten kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG nicht vereinbar ist. Mit dem Jahressteuergesetz 2010 stellt der Gesetzgeber daher die alte Regelung rückwirkend ab 1. Januar 2007 wieder her. Arbeitnehmer ohne anderen Arbeitsplatz können die Werbungskosten für ihr Arbeitszimmer dann wieder in Höhe von bis zu 1.250,- € abziehen

9. Begünstigte Tätigkeiten rund um den Haushalt
Bereits ab 2009 sind rund um den Haushalt bereits abziehbare Tätigkeiten vereinheitlicht worden und der Abzug insgesamt verbessert worden.

Eine steuerliche Beratung, auch für evtl. „steuerlich verpasste Altjahre“, bietet der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. bundesweit mit seinen rund 2.800 örtlichen Beratungsstellen im Rahmen einer Mitgliedschaft (ausschließlich bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten oder Versorgungsbezügen) und der Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine nach § 4 Nr. 11 StBerG hiermit ausdrücklich an.

Über die Postleitzahlensuche unter www.vlh.de finden Sie eine Beratungsstelle
in Ihrer Nähe.





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