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Ist es nur ein altes Auto oder schon ein echter Klassiker? Mit der neuen Oldtimerrichtline erhält der Sachverständige ab 1. November bei der Begutachtung des Fahrzeugs mehr Freiraum. Was bedeutet das? Wir sprachen mit Peter Deuschel, Oldtimer-Spezialist der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung.
Herr Deuschel, warum ist das „H-Kennzeichen“ überhaupt so begehrt? „Zum einen werden diese Fahrzeuge pauschal mit € 191,73 pro Jahr besteuert – das spart vor allem bei hubraumstarken Modellen wie US-Cars mit großem V8 und Dieselfahrzeugen richtig Geld. Zum anderen benötigen sie keine Feinstaubplakette, um Umweltzonen zu befahren.“
Was sind denn die Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen? „Um bei der Oldtimerbegutachtung als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ anerkannt zu werden, muss das Auto mindesten 30 Jahre alt und in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand sein – also wesentlich besser als normale alte Fahrzeuge. Und natürlich muss das Fahrzeug eine ganz normale Hauptuntersuchung sowie ggfls. Abgasuntersuchung bestehen.“
30 Jahre alt bedeutet? „Entweder vor 30 Jahren erstmals zugelassen. Oder, und das ist neu, vor 30 Jahren
erstmals in den Verkehr gekommen – also nachweisbar z.B. im Motorsport bei einem Rennen eingesetzt. Das ist hilfreich bei Wettbewerbsfahrzeugen oder Importen aus dem Ausland, wenn die Papiere fehlerhaft oder unvollständig sind.“
Und was versteht man unter „wesentlich besser“ als normale alte Autos? „Das Fahrzeug muss originalgetreu oder zeitgenössisch sein, darf nur leichte Gebrauchsspuren aufweisen, es dürfen keine wichtigen Teile fehlen. Falls repariert oder Restauriert wurde, müssen die Arbeiten sachgerecht ausgeführt worden sein. Die bisherige Bewertungsskala mit Zustandsnoten als Voraussetzung wurde ersatzlos gestrichen.“
Was versteht man denn unter „zeitgenössisch“? „Entweder die Veränderungen wurden bereits vor 30 Jahren durchgeführt. Oder innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung. Oder wären sie zum damaligen Zeitpunkt möglich gewesen – waren also alle verwendeten Komponenten und Teile vor 20 Jahren bereits verfügbar. Damit ist Umrüstungen z.B. mit wesentlich moderneren und leistungsstärkeren Motoren ein Riegel vorgeschoben. Und ein x-beliebiges Fahrzeug durch Abtrennen des Daches in ein begehrtes Cabrio zu verwandeln, ist auch nicht ohne weiteres möglich.“
Wie kann ich das als Halter denn beweisen? „Als Orginalitätsnachweis für technische oder optische Änderungen können Nachweise wie damalige Gutachten, der Fahrzeugbrief eines Fahrzeugs desselben Typs, damalige Herstellerfreigaben, einschlägige Fachliteratur, fahrzeugspezifische Dokumente (z. B. Betriebsanleitungen oder Originalprospekte) oder geeignete Presseveröffentlichungen (Vorstellungen und Testberichte) vorgelegt werden. Bei der Beschaffung entsprechender Nachweise helfen auch die GTÜ-Prüfingenieure vor Ort oder der GTÜ-Oldtimerservice unter www.gtue-oldtimerservice.de weiter.“
Herr Deuschel, was halten Sie von der neuen Richtlinie? „Das ganze Verfahren ist aus meiner Sicht vor allem transparenter und fairer geworden. Gründe für eine Diskussion wird es bei einem Oldtimer fast immer geben – ab dem 1. November hat sich die Chance auf ein H-Kennzeichen verbessert.“
Herr Deuschel, vielen Dank für das interessante Gespräch.
Die wichtigsten Fragen zum Thema Klassiker und Oldtimerstatus beantwortet die aktuelle Broschüre „GTÜ Informativ“, die bei den GTÜ-Partnern kostenlos erhältlich ist und alternativ unter http://informativ.gtue.de zum Download bereitsteht.
Weiterführende Links
http://informativ.gtue.de
Bildquelle: GTÜ
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